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Breiten- und Leistungssport unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder möglich

Die Landesregierung Baden-Württemberg sowie der Badische Fußballverband e.V. haben im Laufe der Woche die Einschränkungen auf den Breiten- und Leistungssport in Bezug auf die anhaltende Coronakrise etwas gelockert.

Gemäß den aktuellen Informationen und Verordnungen des des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten heißt es:
Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglichen. Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Gerade bei Sportarten wie zum Beispiel Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden.“

Unsere Sparte Tennis hat demnach ab dem 11. Mai die Tennisanlage wieder eröffnet und das Tennisspielen unter gewissen Regeln und Leitlinien wieder freigegeben – weitere Infos gibt es hier.

Für den Mannschaftssport (wie z.B. Fußball) wurden die Regelungen zudem noch weiter konkretisiert:
„Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingruppentraining möglich.“

Die Regelungen wurden indes in einer Corona-Verordnung für Sportstätten CoronaVO Sportstätten – festgehalten. Hier nochmals ein Auszug der wichtigsten Regelungen:

 § 1 Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten

(1) Ungedeckte öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten (Freiluftsportanlagen) im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummern 5 und 5a CoronaVO dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 betrieben werden. Der erlaubte Betrieb umfasst auch Nebenanlagen, die untergeordnet und für den Betrieb der Sportanlage oder Sportstätte notwendig sind, insbesondere Sekretariat und Toiletten. Geschlossene Räume, wie Sporthallen, dürfen zu Trainings- und Übungszwecken weiterhin nicht genutzt werden.

 (2) Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs im Sinne des Absatz 1 Satz 1 ist die Wahrung folgender Grundsätze des Infektionsschutzes:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
  2. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen wie Fußballfeldern, Golfplätzen oder Leichtathletikanlagen ist jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 qm zulässig;
  3. die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden;
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen;
  5. die Sportlerinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sportanlage umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen;
  6. in den Toiletten ist ein Hinweis auf gründliches Händewaschen anzubringen; es ist darauf zu achten, dass ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zu Verfügung stehen; sofern diese nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.

(3) Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Regeln verantwortlich ist.

(4) Die Namen aller Trainings- bzw. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person sind in jedem Einzelfall zu dokumentieren.

 § 2 Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Die Sparte Fußball hat gemäß den neuesten Auflagen und Verordnungen der Landesregierung Baden-Württemberg sowie des Badischen Fußballverband e.V. in dieser Woche wieder mit einem eingeschränkten Trainingsprogramm begonnen. Die Sportanlagen wurden entsprechend vorbereitet, so wurde der Trainingsplatz bspw. in vier 1000 qm große Felder mit jeweis 2,0 m Platz dazwischen aufgeteilt.

Für die Sparte Fußball haben wir gemäß den Verordnungen die folgenden konkreten Regeln festgelegt und können diese auch entsprechend einhalten:

  • Maximal 5 Personen pro 1000 qm, d.h pro Feld.
  • Kontaktloses Training mit einem durchgängigen Mindestabstand von 1,5 m
  • Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen
  • Einhaltung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts sowie sportspezifischer Hygienemaßnahmen wie beispielsweise die Desinfizierung der Trainingsgeräte
  • Dokumentation aller Trainingsteilnehmenden mit Hinweis auf die Trainingseinheit, das Datum, die Uhrzeit und den vollständigen Namen.
  • Jeder Trainer bzw. Übungsleiter ist für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich.

Weitere Infos und den DFB-Leitfaden findet gibt es auf hier. Hier findet sich u.a. auch noch eine zusätzliche Checkliste des Badische Fußballverband e.V.:

  • Bei Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot oder sämtlichen Erkältungssymptomen zu Hause bleiben.
  • Ebenfalls zu Hause bleiben, falls Personen im eigenen Haushalt diese Symptome haben.
  • Auch zu Hause bleiben bei positivem Corona-Test (mindestens 14 Tage)
  • Alleine zum Training fahren, nicht in Gruppen
  • Bereits fertig umgezogen erst kurz vor Training erscheinen (Kabinen sind geschlossen!)
  • Eigene Trinkflasche mitnehmen.
  • Keine Begrüßungsrituale wie Handshakes, Umarmungen etc.
  • Immer einen Mindestabstand von 1,5 m enhalten
  • Vor und nach dem Training mindestens 30 Sekunden die Hände gründlich waschen.
  • Nach dem Training das Sportgelände umgehend verlassen und nach Hause fahren, um dort zu duschen.
  • Das Sportgelände darf ausschließlich nur für Vereinstraining genutzt werden.

Die Sportlanlagen des TSV Stettfeld wurden unter der Woche entsprechend auf den eingeschränkten Wiederbeginn des Breiten- und Leistungssports vorbereitet, so wird sich bspw. um regelmäßige Toilettenkontrolle sowie ausreichend Desinfektionsmittel und Papierhandtücher gekümmert. Prinzipiell muss uns allen bewusst sein, dass unser Sportgelände weiterhin nicht für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Daher bleiben weiterhin die Hinweise, dass unser Sportgelände für die Öffentlichkeit geschlossen ist, auf dem Sportgelände hängen. Somit dürfen Freiluftanlagen zu Trainings- und Übungszwecken geöffnet werden; im Rahmen des Trainings- und Übungsbetriebs ist auch die hintere Toilette geöffnet.

Wir hoffen, dass wir unter diesen Umständen den Trainingsbetrieb zumindest teilweise wieder langsam ermöglichen können. Auf unserer Homepage werden wir natürlich stets über die aktuellen Fortschritte berichten. Bei Fragen stehen die Ansprechpartner der jeweiligen Sparten natürlich jederzeit zur Verfügung!